Erklärung zur Barrierefreiheit

Die area-d GmbH mediadesign GmbH GmbH ist bemüht, ihre Website https://www.area-d.com barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), soweit diese auf unser Unternehmen Anwendung finden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nur teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Die Vereinbarkeit wurde zuletzt am 10. Juni 2025 im Rahmen eines internen Tests überprüft. Eine vollständige Prüfung anhand der Kriterien der WCAG 2.1 AA ist in Vorbereitung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Teile der Website entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Dazu gehören unter anderem:

  • Es gibt leere Überschriften und Seiten ohne h1-Überschrift.
  • Das HTML-Element enthält nicht immer ein gültiges Lang-Attribut.
  • Es ist nicht auf allen Seiten ein Kontrastverhältnis von 3:1 gegeben.
  • Der Seiteninhalt ist nicht durch Landmarks gekennzeichnet.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung

10. Juni 2025
Sie basiert auf einer Selbstbewertung (technischer Check und manuelle Tests).

 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website aufgefallen? Dann kontaktieren Sie uns gerne:

area-d GmbH mediadesign GmbH
Oberster Kamp 1b
59069 Hamm
E-Mail: info@area-d.com
Telefon: 0 23 85 - 9 21 22 - 0

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden:

Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

Die area-d GmbH mediadesign GmbH beteiligt sich nicht am Schlichtungsverfahren der zuvor genannten Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.